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Barrierefreiheit in der Kommunikation

Das Zwei-Sinne-Prinzip

Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Dieses Prinzip in der Kommunikation soll sicherstellen, dass Informationen überhaupt beim Adressaten ankommen.

Alle Informationen aus der Umwelt werden vom Menschen über die Sinne aufgenommen. Man kann Informationen hören, sehen oder fühlen. Wenn ein Sinn ausfällt, dann sind entsprechende Informationen über einen anderen Sinn notwendig. Informationen müssen deshalb nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mindestens für zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten“ zugänglich sein. 

Ein teilweise ausgefallener Sinn ist durch Hilfsmittel optimal zu unterstützen, Schwerhörigkeit zum Beispiel durch ein Hörgerät oder eine Höranlage. Informationen über den zweiten Sinn sind aber auch hier hilfreich.

Bei einem völligen Ausfall eines Sinnes sind Informationen allein über den ersten Sinn nutzlos. Zum Ausgleich ist das Zwei-Sinne-Prinzip konsequent einzuhalten.

Je nachdem, wie wichtig ein Signal oder eine Information ist, welche Priorität vorliegt, muss das Zwei-Sinne-Prinzip angewendet werden.

Alarm, Warnung (rot):
unbedingt notwendig

Informationen ohne Rückfragemöglichkeit
oder Informationen, die Entscheidungen vorbereiten (orange):

Bei Informationen, bei denen es wichtig ist, dass sie beim Adressaten auch ankommen, ist es bei barrierefreien Angeboten grundsätzlich notwendig, das Zwei-Sinne-Prinzip anzuwenden.
Beispiel: Wichtige organisatorische Ansagen bei einer Veranstaltung.

Alle andere Informationen (grün):
Bei allen anderen Informationen sollte das Zwei-Sinne-Prinzip so oft und so weitgehend wie möglich angewendet werden. Es ist hilfreich.