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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsfeld Inklusion (siehe hier).
Für kirchliche Gebäude sind vor Ort die Verwaltungsräte der Pfarreien zuständig. Ansprechpartner sind im örtichen Pfarrbüro zu erfragen. Über die Verwaltungsräte kann Kontakt zur Bauabteilung des Bistums Trier aufgenommen werden.
Viele Gebäude, die im weiteren Sinne Kirche zugeordnet werden, sind im Besitz von Vereinen, Organisationen, Stiftungen usw. wie beispielsweise Bildungshäuser, Klöster, Wohnheime, Werkstätten. Oft gibt es bei größeren Organisationen eigene Experten für bauliche Barrierefreiheit.
Für mehr Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden setzten sich vor Ort die kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung oder kommunale Behinderten- oder Seniorenbeiräte ein. Kontakte finden Sie hier: